Für Steuerrecht & Betriebsprüfung
Sachverständiger Nachweis zeitgemäßer IT-Sicherheit — für den Betriebsausgabenabzug von Lösegeldzahlungen.
Der rechtliche Kontext
Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Finanzverwaltung versagt diesen Abzug jedoch, wenn der Steuerpflichtige die Erpressung durch unzureichende IT-Sicherheitsstandards selbst begünstigt hat.
Die entscheidende Frage ist damit eine technisch-organisatorische Tatsachenfrage: Entsprach die IT-Sicherheitslage des Unternehmens zum Zeitpunkt des Angriffs dem Stand der Technik und den branchenüblichen Anforderungen?
Unser Angebot
Sachverständiges Lagebild Wir rekonstruieren und dokumentieren den technischen und organisatorischen Sicherheitszustand zum Vorfallszeitpunkt — methodisch belastbar und verwertbar im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Finanzgerichtsverfahrens.
Bewertung gegen den Stand der Technik Wir messen die vorhandenen Maßnahmen an anerkannten Standards (ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, branchenspezifischen Anforderungen) und dokumentieren, ob und wo der Stand der Technik eingehalten wurde.
Unterstützung für Steuerberater und Anwälte Wir liefern die technisch-organisatorische Sachverhaltsgrundlage — die steuerrechtliche Bewertung verbleibt bei Ihren Beratern.
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