Mandat 01

Für Organe & Geschäftsführer

Sachverständige Grundlage für Prävention und Verteidigung.


Ihr Bedarf

Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich, wenn ein Cybervorfall auf unzureichende IT-Sicherheitsorganisation zurückzuführen ist. NIS2 (Art. 20 NIS2UmsuCG) verpflichtet Organe ausdrücklich zur Überwachung und Billigung von Cybersicherheitsmaßnahmen — und macht sie bei Verstößen persönlich haftbar.

Die entscheidende Verteidigungslinie ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage: Was war organisatorisch und technisch vorhanden — und entsprach es dem Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen?

Präventivgutachten

Bevor ein Vorfall eintritt, bieten wir eine sachverständige Bewertung Ihrer aktuellen Lage:

Organisatorische Compliance-Prüfung Entsprechen Ihre Governance-Strukturen, ISMS-Dokumentation und Notfallorganisation den Anforderungen aus NIS2 (Art. 21), ISO 27001 und branchenspezifischen Standards?

Technische Lageeinschätzung Sind Systemarchitektur, Schutzmaßnahmen und Konfiguration auf dem Stand der Technik — und lässt sich das nachweisen?

Dokumentation der Pflichterfüllung Ein sachverständig erstelltes Lagebild ist im Streitfall der Nachweis, dass die Organe ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.

Gutachten im Streitfall

Wenn ein Vorfall eingetreten ist und Haftungsansprüche drohen:

Sachverhaltsklärung Wir rekonstruieren den organisatorischen und technischen Zustand zum Zeitpunkt des Vorfalls — methodisch sauber, dokumentiert und verwertbar.

Grundlage für die Rechtsverteidigung Wir liefern Ihren Anwälten das technisch-organisatorische Fundament, auf dem die rechtliche Argumentation aufbauen kann. Wir erstatten kein Rechtsgutachten — wir klären die Tatsachen.

Aufsichtsräte & Beiräte

Die persönliche Haftung von Organen ergibt sich aus § 43 GmbHG (Geschäftsführer) und § 93 AktG (Vorstand). Auch Kontrollorgane haften bei Überwachungsversagen (§ 116 AktG). Wir begutachten, ob die Geschäftsführung ihrer Berichtspflicht nachgekommen ist und ob erkennbare Warnsignale übersehen wurden.

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