Mandat 02

Für Insolvenzgerichte

Sachverständige Tatsachenklärung zur Organhaftung nach Cybervorfällen.


Ihr Bedarf

Wenn ein Cybervorfall im Zusammenhang mit einem NIS2-Verstoß zur Insolvenz eines Unternehmens geführt hat, stehen Insolvenzgerichte vor einer komplexen Tatsachenfrage: War das Informationssicherheitsmanagement des Unternehmens mangelhaft? Haben die Organe die Anforderungen aus Art. 20 und 21 NIS2UmsuCG erfüllt? Bestand ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Sicherheitsversagen und der Insolvenz?

Das sind keine Rechtsfragen — das sind Sachverhaltsfragen. Wir beantworten sie.

Unsere Leistungsschwerpunkte

Prüfung der organisatorischen NIS2-Compliance Entsprachen Governance-Strukturen, Risikomanagement und Notfallorganisation den gesetzlichen Anforderungen (Art. 20, 21 NIS2UmsuCG)?

Technische Lageeinschätzung Waren die eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen zum Vorfallszeitpunkt dem Stand der Technik entsprechend?

Bewertung der Organpflichten Entsprach die Steuerung der IT-Sicherheit durch die Geschäftsführung den gesetzlichen und branchenspezifischen Standards?

Kausalitätseinschätzung Lagen systematische Versäumnisse vor, die den Cybervorfall kausal begünstigt haben?

Gutachterliche Stellungnahmen Zur Grundlage persönlicher Haftung nach § 43 GmbHG, § 93 AktG — wir klären die Tatsachen, Ihre Juristen ziehen die rechtlichen Schlüsse.

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