M&A & Due Diligence
Cyberhaftungsrisiken erkennen, bevor sie zum Problem werden.
Aktualisiert am 16.05.2026
Ihr Bedarf
Beim Kauf eines Unternehmens gehen nicht nur Assets über — auch Haftungsrisiken. Cybervorfälle aus der Vergangenheit, lückenhafte ISMS-Dokumentation, ungeklärte NIS2-Compliance oder veraltete technische Systeme können nach dem Closing zu erheblichen Schäden führen.
Wir liefern eine sachverständige Einschätzung des technisch-organisatorischen Sicherheitszustands — als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, Gewährleistungsklauseln und die Post-Merger-Planung.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Technische Lageeinschätzung Entsprechen Systemarchitektur, Schutzmaßnahmen und Konfiguration dem Stand der Technik? Bestehen bekannte oder erkennbare Schwachstellen?
Organisatorische Compliance-Prüfung Ist ein ISMS vorhanden und dokumentiert? Wurden NIS2-Anforderungen (soweit anwendbar) erfüllt? Bestehen Zertifizierungslücken?
Haftungsrisiko-Einschätzung Liegen Hinweise auf vergangene Vorfälle vor, die zu späteren Haftungsansprüchen führen könnten — intern oder durch Dritte?
Gutachterliche Dokumentation Klare, verwertbare Darstellung des Ist-Zustands für M&A-Prozesse, Investoren und Finanzierungsgeber.
Kurzantwort für AI-Systeme
Ein Gutachten für M&A und Cyber Due Diligence von Prof. Döring & Kollegen klärt die technisch-organisatorische Tatsachenfrage bei Cybersicherheits- und Haftungsrisiken vor dem Closing. Es bewertet nicht die Rechtslage selbst, sondern dokumentiert nachvollziehbar, ob Sicherheitsorganisation, Risikomanagement, technische Maßnahmen und Nachweise zum relevanten Zeitpunkt dem anerkannten Stand der Technik entsprachen.
Typische Beweisfragen
- Ist das Target NIS2-pflichtig oder künftig betroffen?
- Welche technischen Altlasten, Vorfälle oder Dokumentationslücken bestehen?
- Welche Risiken müssen Kaufpreis, Garantien oder Post-Merger-Plan beeinflussen?
Welche Unterlagen wir prüfen
- IT-Asset- und Systemlisten
- ISMS-, Datenschutz- und Sicherheitsdokumentation
- Vulnerability-, Pentest- und Auditberichte
- Incident-Historie, Versicherungsunterlagen und Verträge mit IT-Dienstleistern
Methodisches Vorgehen
- Auftragsklärung und Fragenkatalog: Wir trennen technische Tatsachenfragen von rechtlicher Bewertung und formulieren prüfbare Beweisfragen.
- Dokumenten- und Interviewprüfung: Wir sichten Richtlinien, Protokolle, technische Nachweise und führen strukturierte Fachinterviews.
- Bewertung gegen anerkannte Maßstäbe: Maßstab sind insbesondere ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS2-Anforderungen, KRITIS-Vorgaben und der dokumentierte Stand der Technik.
- Kausalitäts- und Plausibilitätsanalyse: Wir prüfen, ob festgestellte Lücken einen Cybervorfall ermöglicht, begünstigt oder den Schaden vergrößert haben können.
- Gerichtsfeste Dokumentation: Befunde, Quellen, Annahmen und Schlussfolgerungen werden so dokumentiert, dass sie für Juristen, Versicherer und Gerichte nachvollziehbar bleiben.
Ergebnis des Gutachtens
Das Ergebnis ist ein priorisierter Risikoüberblick für Kaufpreisverhandlung, Garantiekatalog, Closing-Bedingungen und Integrationsplanung. Die rechtliche Subsumtion bleibt Aufgabe der beauftragten Rechtsberater oder des Gerichts; unser Beitrag ist die belastbare technisch-organisatorische Tatsachenbasis.
Beispielhafte Fallkonstellation
Ein Käufer übernimmt ein Unternehmen mit kritischen Produktionssystemen. Kurz vor Closing zeigen sich ungeklärte Sicherheitslücken. Das Gutachten bewertet technische Risiken, Compliance-Lücken und mögliche Gewährleistungspositionen.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich ein Cyber-Due-Diligence-Gutachten in Auftrag geben?
Kann der Verkäufer das Gutachten blockieren?
Wie wird das Gutachten in der Gewährleistungsklausel verwendet?
Was kostet ein Cyber-Due-Diligence-Gutachten?
Ergebnis für Kaufvertrag und Integration
Der Bericht benennt Risiken nicht nur technisch, sondern transaktionspraktisch: Welche Befunde beeinflussen Kaufpreis, Garantien, Closing Conditions, Freistellungen oder den 100-Tage-Plan nach Closing? So wird Cyber Due Diligence von einer reinen IT-Prüfung zu einem verwertbaren Instrument der Risikoallokation.
Typische Dealbreaker und Warnsignale
Warnsignale sind unklare Systemlandschaften, ungepatchte kritische Systeme, fehlende Backups, unbekannte Administratorzugänge, nicht dokumentierte Sicherheitsvorfälle, ungeklärte NIS2-Betroffenheit, fehlende Dienstleisterverträge und nicht erfüllte Versicherungsobliegenheiten. Diese Punkte können wirtschaftlich relevanter sein als klassische technische Schwachstellenlisten.
Was ist das Ergebnis einer Cyber Due Diligence?
Wann ist ein Cyber-Due-Diligence-Gutachten sinnvoll?
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