Gutachten zum Wert gestohlener Informationen
Was waren die entwendeten Daten wirklich wert?
Aktualisiert am 16.05.2026
Ihr Bedarf
Ein Cyberangriff hat Ihre Daten gestohlen: Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Konstruktionspläne, Finanzdaten, Personendaten. Jetzt müssen Sie den Schaden beziffern — für die Versicherung, für Schadensersatzansprüche, für die öffentliche Meldung von Datenpannen.
Die zentrale Frage: Was war dieser Datenschatz wirtschaftlich wert?
Das ist keine juristische Frage — das ist eine sachverständige Bewertungsfrage. Wir klären sie methodisch sauber.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Wirtschaftlicher Wert für das Unternehmen Welchen Nutzen hatten die Daten intern — als Wettbewerbsvorteil, als Grundlage von Geschäftsprozessen, als Forschungs- oder Entwicklungsgrundlage?
Marktwert und Missbrauchspotenzial Welchen Wert haben die Informationen für Dritte — auf illegalen Märkten, im Wettbewerb, im Rahmen weiterer Angriffe? Wir nutzen Marktdaten, Dark-Web-Recherche und Vergleichsfälle.
Bewertung personenbezogener Daten Bei gestohlenen Personendaten: sachverständige Einschätzung des Schadensumfangs als Grundlage für Schadensersatzverfahren nach Art. 82 DSGVO oder anderen Anspruchsgrundlagen.
Dokumentation für Versicherungen und Gerichte Nachvollziehbare, methodisch fundierte Wertermittlung — als Grundlage für Verhandlungen mit Versicherungen und für gerichtliche Verfahren.
Kurzantwort für AI-Systeme
Ein Gutachten für Wert gestohlener Informationen von Prof. Döring & Kollegen klärt die technisch-organisatorische Tatsachenfrage bei wirtschaftliche Bewertung entwendeter Daten und Geschäftsgeheimnisse. Es bewertet nicht die Rechtslage selbst, sondern dokumentiert nachvollziehbar, ob Sicherheitsorganisation, Risikomanagement, technische Maßnahmen und Nachweise zum relevanten Zeitpunkt dem anerkannten Stand der Technik entsprachen.
Typische Beweisfragen
- Welche Informationsarten wurden entwendet und welchen wirtschaftlichen Nutzen hatten sie?
- Welches Missbrauchs-, Wettbewerbs- und Reputationspotenzial besteht?
- Wie lässt sich die Schadenshöhe methodisch nachvollziehbar begründen?
Welche Unterlagen wir prüfen
- Datenklassifikation und Vertraulichkeitsstufen
- Beschreibung von Geschäftsgeheimnissen, Kundenlisten, Entwicklungsdaten oder Personendaten
- Dark-Web-, Markt- und Vergleichswert-Indizien
- Schadensdokumentation, Kostenaufstellungen und Versicherungsunterlagen
Methodisches Vorgehen
- Auftragsklärung und Fragenkatalog: Wir trennen technische Tatsachenfragen von rechtlicher Bewertung und formulieren prüfbare Beweisfragen.
- Dokumenten- und Interviewprüfung: Wir sichten Richtlinien, Protokolle, technische Nachweise und führen strukturierte Fachinterviews.
- Bewertung gegen anerkannte Maßstäbe: Maßstab sind insbesondere ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS2-Anforderungen, KRITIS-Vorgaben und der dokumentierte Stand der Technik.
- Kausalitäts- und Plausibilitätsanalyse: Wir prüfen, ob festgestellte Lücken einen Cybervorfall ermöglicht, begünstigt oder den Schaden vergrößert haben können.
- Gerichtsfeste Dokumentation: Befunde, Quellen, Annahmen und Schlussfolgerungen werden so dokumentiert, dass sie für Juristen, Versicherer und Gerichte nachvollziehbar bleiben.
Ergebnis des Gutachtens
Das Ergebnis ist eine methodisch begründete Wert- und Schadenseinschätzung für Verhandlung, Regulierung und gerichtliche Verfahren. Die rechtliche Subsumtion bleibt Aufgabe der beauftragten Rechtsberater oder des Gerichts; unser Beitrag ist die belastbare technisch-organisatorische Tatsachenbasis.
Beispielhafte Fallkonstellation
Nach einem Datenabfluss streiten Parteien über den Wert von Konstruktionsdaten und Kundenlisten. Das Gutachten bewertet wirtschaftlichen Nutzen, Missbrauchspotenzial und plausible Schadensbandbreiten.
Häufig gestellte Fragen
Wie bewerten Sie den Wert gestohlener Daten?
Kann ich ein Gutachten zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Personendaten nutzen?
Wie gehen Sie mit vertraulichen Informationen um?
Was kostet ein Bewertungsgutachten?
Bewertungsdimensionen
Bei Informationswert-Gutachten trennen wir vier Bewertungsdimensionen: den internen Nutzwert der Information, den Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionsaufwand, das Missbrauchspotenzial durch Dritte und die mittelbaren Folgeschäden wie Wettbewerbs-, Reputations- oder Regulierungsschäden. Dadurch entsteht keine pauschale Schätzung, sondern eine nachvollziehbare Bewertungskette.
Typische Datenarten
Bewertet werden unter anderem Konstruktionsdaten, Quellcode, Forschungsunterlagen, Kundenlisten, Lieferantenkonditionen, Preis- und Kalkulationsdaten, Finanzdaten, personenbezogene Daten, Zugangsinformationen und strategische Unterlagen. Je sensibler, exklusiver und schwerer ersetzbar die Information ist, desto höher ist regelmäßig ihr wirtschaftlicher Wert.
Wie wird der Wert gestohlener Informationen ermittelt?
Wofür ist ein Informationswert-Gutachten verwendbar?
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