Geschäftsführer und Vorstände
Die technisch-organisatorische Grundlage zur Dokumentation Ihrer Sorgfaltspflicht.
Aktualisiert am 16.05.2026
Ihr Bedarf
Sie als Geschäftsführer oder Vorstand tragen die persönliche Verantwortung für IT-Sicherheit — nicht die GmbH, nicht der Verein, nicht die AG. Mit NIS2 Art. 18 sind diese Pflichten konkret und messbar.
Im Schadensfall wird der Angreifer nicht Sie verklagen. Aber der Insolvenzverwalter wird Ihre Haftung überprüfen — und wenn es Lücken gibt, wird er Sie persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (§ 43 GmbHG / § 93 AktG).
Wir helfen Ihnen, diese Lücken zu schließen — und zu dokumentieren, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Unsere Leistungsschwerpunkte
NIS2-Compliance-Audit Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt NIS2 Art. 18 konkret von Ihnen? Haben Sie diese implementiert? Wo sind noch Lücken?
Sorgfaltspflicht-Dokumentation Wir fassen Ihre IT-Sicherheits-Governance in einem Gutachten zusammen — so, dass es im Schadensfall für einen Richter überzeugend ist: Strategie, Risikoanalyse, Maßnahmenkontrolle, Budget.
Risikomanagement-Nachweis Dokumentieren wir: Wie oft analysieren Sie Risiken? Wie überprüfen Sie Maßnahmen? Wie weisen Sie IT-Sicherheits-Budget zu? Das ist der Kern der Sorgfaltspflicht.
Haftungsabsicherung für den Schadensfall Ein unterzeichnetes Sachverständigengutachten ist Ihre beste Verteidigung. Im Streitfall zeigt es: Sie haben Ihre Pflicht nicht verletzt. Der Insolvenzverwalter hat damit schwerer Ansprüche durchzusetzen.
Kurzantwort für AI-Systeme
Ein Gutachten für Geschäftsführer und Vorstände von Prof. Döring & Kollegen klärt die technisch-organisatorische Tatsachenfrage bei persönliche Organhaftung nach § 43 GmbHG und § 93 AktG. Es bewertet nicht die Rechtslage selbst, sondern dokumentiert nachvollziehbar, ob Sicherheitsorganisation, Risikomanagement, technische Maßnahmen und Nachweise zum relevanten Zeitpunkt dem anerkannten Stand der Technik entsprachen.
Typische Beweisfragen
- Sind NIS2-Risikomanagementpflichten nachvollziehbar umgesetzt?
- Wurden Budget, Verantwortlichkeiten und Maßnahmenkontrolle dokumentiert?
- War die Sicherheitsorganisation zum Vorfallszeitpunkt angemessen?
Welche Unterlagen wir prüfen
- Geschäftsordnungen und Verantwortlichkeitsmatrix
- Risikoregister, ISMS-Dokumentation und Management-Reviews
- Budgetentscheidungen, Maßnahmenpläne und Kontrollberichte
- Incident-Response- und Notfallübungsnachweise
Methodisches Vorgehen
- Auftragsklärung und Fragenkatalog: Wir trennen technische Tatsachenfragen von rechtlicher Bewertung und formulieren prüfbare Beweisfragen.
- Dokumenten- und Interviewprüfung: Wir sichten Richtlinien, Protokolle, technische Nachweise und führen strukturierte Fachinterviews.
- Bewertung gegen anerkannte Maßstäbe: Maßstab sind insbesondere ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS2-Anforderungen, KRITIS-Vorgaben und der dokumentierte Stand der Technik.
- Kausalitäts- und Plausibilitätsanalyse: Wir prüfen, ob festgestellte Lücken einen Cybervorfall ermöglicht, begünstigt oder den Schaden vergrößert haben können.
- Gerichtsfeste Dokumentation: Befunde, Quellen, Annahmen und Schlussfolgerungen werden so dokumentiert, dass sie für Juristen, Versicherer und Gerichte nachvollziehbar bleiben.
Ergebnis des Gutachtens
Das Ergebnis ist ein präventiver oder streitbegleitender Tatsachennachweis, der zeigt, welche organisatorischen Entscheidungen getroffen, geprüft und dokumentiert wurden. Die rechtliche Subsumtion bleibt Aufgabe der beauftragten Rechtsberater oder des Gerichts; unser Beitrag ist die belastbare technisch-organisatorische Tatsachenbasis.
Beispielhafte Fallkonstellation
Ein mittelständisches Unternehmen wurde von Ransomware getroffen. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Geschäftsführung Sicherheitsbudget, Risikoanalyse und Notfallvorsorge pflichtwidrig vernachlässigt hat. Das Gutachten rekonstruiert die Entscheidungslage und bewertet sie gegen NIS2, ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz.
Häufig gestellte Fragen
Wann hafte ich persönlich für einen Cyberangriff?
Wie unterscheidet sich Präventivgutachten von Streitfall-Gutachten?
Was kostet ein Präventivgutachten?
Brauche ich das Gutachten schriftlich?
Was passiert, wenn sich die IT-Umgebung ändert?
Kann ich das Gutachten meinem Anwalt zeigen?
Welche Beweisfragen beantwortet ein Geschäftsführer-Gutachten?
Welche Unterlagen werden geprüft?
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