Geschäftsführer und Vorstände
Die technisch-organisatorische Grundlage zur Dokumentation Ihrer Sorgfaltspflicht.
Ihr Bedarf
Sie als Geschäftsführer oder Vorstand tragen die persönliche Verantwortung für IT-Sicherheit — nicht die GmbH, nicht der Verein, nicht die AG. Mit NIS2 Art. 18 sind diese Pflichten konkret und messbar.
Im Schadensfall wird der Angreifer nicht Sie verklagen. Aber der Insolvenzverwalter wird Ihre Haftung überprüfen — und wenn es Lücken gibt, wird er Sie persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (§ 43 GmbHG / § 93 AktG).
Wir helfen Ihnen, diese Lücken zu schließen — und zu dokumentieren, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Unsere Leistungsschwerpunkte
NIS2-Compliance-Audit Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt NIS2 Art. 18 konkret von Ihnen? Haben Sie diese implementiert? Wo sind noch Lücken?
Sorgfaltspflicht-Dokumentation Wir fassen Ihre IT-Sicherheits-Governance in einem Gutachten zusammen — so, dass es im Schadensfall für einen Richter überzeugend ist: Strategie, Risikoanalyse, Maßnahmenkontrolle, Budget.
Risikomanagement-Nachweis Dokumentieren wir: Wie oft analysieren Sie Risiken? Wie überprüfen Sie Maßnahmen? Wie weisen Sie IT-Sicherheits-Budget zu? Das ist der Kern der Sorgfaltspflicht.
Haftungsabsicherung für den Schadensfall Ein unterzeichnetes Sachverständigengutachten ist Ihre beste Verteidigung. Im Streitfall zeigt es: Sie haben Ihre Pflicht nicht verletzt. Der Insolvenzverwalter hat damit schwerer Ansprüche durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wann hafte ich persönlich für einen Cyberangriff?
Wie unterscheidet sich Präventivgutachten von Streitfall-Gutachten?
Was kostet ein Präventivgutachten?
Brauche ich das Gutachten schriftlich?
Was passiert, wenn sich die IT-Umgebung ändert?
Kann ich das Gutachten meinem Anwalt zeigen?
Interesse an einem unverbindlichen Vorgespräch?
Jetzt anfragen