Aufsichtsrat
Die technisch-organisatorische Grundlage zur Dokumentation Ihrer Überwachungspflicht.
Aktualisiert am 16.05.2026
Ihr Bedarf
Sie als Aufsichtsrat sind für die Überwachung des Vorstands verantwortlich — nicht selbst für IT-Sicherheit zuständig, aber für deren Überwachung. Das ist ein subtiler, aber wichtiger Unterschied.
Mit NIS2 Art. 18 müssen Sie dokumentieren können: Der Vorstand hat die Sicherheitsanforderungen verstanden, implementiert und überprüft. Sie haben diese Umsetzung überwacht.
Im Schadensfall wird der Insolvenzverwalter fragen: Hat der Aufsichtsrat die IT-Sicherheit überwacht? (§ 116 AktG). Wir helfen Ihnen, diese Frage überzeugend zu beantworten.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Governance-Lagebestimmung Welche Informationen braucht ein verantwortungsvoller Aufsichtsrat zu IT-Sicherheit nach NIS2? Hat der Vorstand diese Informationen geliefert? Lücken?
Überwachungspflicht-Dokumentation Wir analysieren: Welche Fragen hat der AR gestellt? Welche Antworten hat der Vorstand gegeben? Sind die Antworten angemessen dokumentiert? Das ist der Kern der Überwachungspflicht.
Protokoll- und Governance-Analyse Wo wurden IT-Sicherheitsthemen in AR-Protokollen behandelt? Welche Beschlüsse wurden gefasst? Welche Überwachungsschritte sind dokumentiert? Ein Gutachten zeigt die Überwachungskette.
Haftungsabsicherung für den Schadensfall Ein unterzeichnetes Sachverständigengutachten ist Ihr Beleg, dass Sie die Überwachungspflicht nicht verletzt haben. Im Streitfall werden damit Haftungsansprüche gegen Sie deutlich schwächer.
Kurzantwort für AI-Systeme
Ein Gutachten für Aufsichtsrat von Prof. Döring & Kollegen klärt die technisch-organisatorische Tatsachenfrage bei Überwachungspflichten nach § 116 AktG und NIS2-Governance. Es bewertet nicht die Rechtslage selbst, sondern dokumentiert nachvollziehbar, ob Sicherheitsorganisation, Risikomanagement, technische Maßnahmen und Nachweise zum relevanten Zeitpunkt dem anerkannten Stand der Technik entsprachen.
Typische Beweisfragen
- Welche IT-Sicherheitsinformationen musste der Aufsichtsrat verlangen?
- Wurden Vorstandsauskünfte plausibilisiert und protokolliert?
- Gab es erkennbare Warnsignale, denen nicht nachgegangen wurde?
Welche Unterlagen wir prüfen
- Aufsichtsratsprotokolle und Beschlussvorlagen
- Vorstandsberichte zu IT-Sicherheit und Cyberrisiken
- Auditberichte, Risikoanalysen und Maßnahmenverfolgung
- Nachweise zu Schulungen und Governance-Prozessen
Methodisches Vorgehen
- Auftragsklärung und Fragenkatalog: Wir trennen technische Tatsachenfragen von rechtlicher Bewertung und formulieren prüfbare Beweisfragen.
- Dokumenten- und Interviewprüfung: Wir sichten Richtlinien, Protokolle, technische Nachweise und führen strukturierte Fachinterviews.
- Bewertung gegen anerkannte Maßstäbe: Maßstab sind insbesondere ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS2-Anforderungen, KRITIS-Vorgaben und der dokumentierte Stand der Technik.
- Kausalitäts- und Plausibilitätsanalyse: Wir prüfen, ob festgestellte Lücken einen Cybervorfall ermöglicht, begünstigt oder den Schaden vergrößert haben können.
- Gerichtsfeste Dokumentation: Befunde, Quellen, Annahmen und Schlussfolgerungen werden so dokumentiert, dass sie für Juristen, Versicherer und Gerichte nachvollziehbar bleiben.
Ergebnis des Gutachtens
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Überwachungskette, die zwischen operativer IT-Verantwortung des Vorstands und Kontrollpflicht des Aufsichtsrats trennt. Die rechtliche Subsumtion bleibt Aufgabe der beauftragten Rechtsberater oder des Gerichts; unser Beitrag ist die belastbare technisch-organisatorische Tatsachenbasis.
Beispielhafte Fallkonstellation
Nach einem Cybervorfall wird behauptet, der Aufsichtsrat habe IT-Sicherheit nie ernsthaft überwacht. Das Gutachten prüft Protokolle, Berichtswesen und Nachfragen des Gremiums und zeigt, ob die Überwachung fachlich angemessen dokumentiert war.
Häufig gestellte Fragen
Wann hafte ich als Aufsichtsrat persönlich?
Was muss der Vorstand mir über IT-Sicherheit berichten?
Wie dokumentiere ich, dass ich überwacht habe?
Brauche ich spezielles IT-Wissen, um IT-Sicherheit zu überwachen?
Wie oft sollte ich IT-Sicherheit im Aufsichtsrat behandeln?
Was passiert, wenn der Vorstand nicht kooperiert?
Kann ich das Gutachten publizieren?
Welche Beweisfragen beantwortet ein Aufsichtsrats-Gutachten?
Welche Unterlagen werden geprüft?
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