Aufsichtsrat
Die technisch-organisatorische Grundlage zur Dokumentation Ihrer Überwachungspflicht.
Ihr Bedarf
Sie als Aufsichtsrat sind für die Überwachung des Vorstands verantwortlich — nicht selbst für IT-Sicherheit zuständig, aber für deren Überwachung. Das ist ein subtiler, aber wichtiger Unterschied.
Mit NIS2 Art. 18 müssen Sie dokumentieren können: Der Vorstand hat die Sicherheitsanforderungen verstanden, implementiert und überprüft. Sie haben diese Umsetzung überwacht.
Im Schadensfall wird der Insolvenzverwalter fragen: Hat der Aufsichtsrat die IT-Sicherheit überwacht? (§ 116 AktG). Wir helfen Ihnen, diese Frage überzeugend zu beantworten.
Unsere Leistungsschwerpunkte
Governance-Lagebestimmung Welche Informationen braucht ein verantwortungsvoller Aufsichtsrat zu IT-Sicherheit nach NIS2? Hat der Vorstand diese Informationen geliefert? Lücken?
Überwachungspflicht-Dokumentation Wir analysieren: Welche Fragen hat der AR gestellt? Welche Antworten hat der Vorstand gegeben? Sind die Antworten angemessen dokumentiert? Das ist der Kern der Überwachungspflicht.
Protokoll- und Governance-Analyse Wo wurden IT-Sicherheitsthemen in AR-Protokollen behandelt? Welche Beschlüsse wurden gefasst? Welche Überwachungsschritte sind dokumentiert? Ein Gutachten zeigt die Überwachungskette.
Haftungsabsicherung für den Schadensfall Ein unterzeichnetes Sachverständigengutachten ist Ihr Beleg, dass Sie die Überwachungspflicht nicht verletzt haben. Im Streitfall werden damit Haftungsansprüche gegen Sie deutlich schwächer.
Häufig gestellte Fragen
Wann hafte ich als Aufsichtsrat persönlich?
Was muss der Vorstand mir über IT-Sicherheit berichten?
Wie dokumentiere ich, dass ich überwacht habe?
Brauche ich spezielles IT-Wissen, um IT-Sicherheit zu überwachen?
Wie oft sollte ich IT-Sicherheit im Aufsichtsrat behandeln?
Was passiert, wenn der Vorstand nicht kooperiert?
Kann ich das Gutachten publizieren?
Interesse an einem unverbindlichen Vorgespräch?
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